
Startseite // Handwerker-Ratgeber Magazin // Allgemein // In den Kanälen ist einiges los
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Von der TV-Inspektion bis zur Sanierung und Instandsetzung
Wasser ist ein kostbares Gut und gehört zum täglichen Leben. Zum Händewaschen, Duschen oder Waschen – der Gebrauch ist für uns selbstverständlich. Aber auch Wasserleitungen und Kanäle müssen repariert oder erneuert werden.
Handwerkerprofis bringen sich immer mit Fachwissen und Lösungsvorschlägen ein und suchen nach passenden Möglichkeiten, wenn es um die Themen Kanalsanierung, Kanalinspektion und Betoninstandsetzung geht.
Ein Überblick:
Kanalinspektion und Dichtheitsprüfung / Kanalreinigung
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) schreibt in seiner Kernaussage vor, dass Entwässerungsleitungen, Leitungsnetze und die dazugehörigen Bauwerke dicht seinen müssen.
Diese Kernaussage wird in den Landeswassergesetzen (LWG) konkretisiert und mit der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen „Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“ umgesetzt. Konkret bedeutet dies für NRW: Alle Abwassersysteme unterliegen seit Oktober 2013 den Regelungen der SüwVO Abw. Für das Kanalisationsnetz der öffentlichen Abwasserbeseitigung oder die private Abwasserbeseitigung von befestigten gewerblichen Flächen, die größer als 3 ha sind, gilt Teil 1 dieser Verordnung. Dem Betreiber der Anlagen obliegen die Selbstüberwachung und die Erstellung entsprechender Überwachungsberichte. Für die im Erdreich oder unzugänglich verlegten privaten Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser/ Mischwasser sowie zugehöriger Einsteigeschächte oder lnspektionsöffnungen greift Teil 2 der o. g. Verordnung. Der Eigentümer hat nach Errichtung oder wesentlicher Änderung die vorgenannten Abwasserleitungen von einem Sachkundigen auf deren Zustands- und Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen. Besondere Fristen zur Überprüfung gelten für Wasserschutzgebiete.
Neben TV-Kanalinspektionsfahrzeugen mit Satellitenkameras, portablenFahrwagenanlagen und Schiebe-Kamerasystemen stehen auch abbiegefähige Inspektionssysteme zur Verfügung.
Inlinersanierungen:
Grundsätzlich ist die Sanierung von Rohrleitungen mit dem Inlinerverfahren in den Nennweiten von DN 50 – DN 2400 möglich. Dabei spielt es bis zu einer Dimension von ca. 300 mm keine Rolle, ob sich die Rohrleitung in der Waagerechten oder Senkrechten befindet, wie z.B. Regenfallrohre, Lüftungsrohre, etc. Bei der Sanierung von Kanaldimensionen von DN 50 – DN 600 mit dem Inversionsverfahren wird der Inliner (ein mit einem Harz-/Härtersystem getränkter Nadelfilzgewebeschlauch) in das zu sanierende Rohr eingestülpt. Dadurch lassen sich auch Bögen oder Dimensionsänderungen innerhalb der Haltung sowie Sanierungen mit „offenem Ende“ (falls eine Haltung oder Leitung keinen zugänglichen Endpunkt hat) sanieren. Mit einer Harzmischanlage auf einem Spezial-Fahrzeug, können auch größere Strecken und Dimensionen wirtschaftlich, qualitativ hochwertig sanieren werden.
Foto: Thorben Wengert / pixelio.de