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Wenn das große Entrümpeln los geht…
Wer kennt das nicht? Irgendwann ersetzen wir alte Gegenstände gegen neue. Ein Umbau oder eine Renovierung stehen an, ein neues Wohnzimmer oder eine neue Küche soll her. Doch wohin mit dem sperrigen alten Zeug. Zum Sperrmüll! Sperrmüll wird gesondert abgefahren. Doch was gehört dazu?
Zum Sperrmüll zählen alle Gegenstände, die sperrig und so groß sind, dass sie auch zerkleinert nicht in die graue Restabfalltonne passen.
Das sind zum Beispiel: Möbel und Matratzen, Kindersitze, Waschkörbe, Wäschespinnen, Wäscheständer, Eimer, nicht verklebte Fußbodenbelagstoffe (Teppichböden, PVC, Linoleum), Teppiche, Lampenschirme, Kinderwagen, Partyzelte, Camping- oder Gartenmöbel, Koffer und vieles mehr.
Die Gesamtmenge des Sperrmülls ist in der Regel auf 3m³ je angeschlossenem Grundstück begrenzt. Zur Sperrmüllabfuhr können ausschließlich Teile des allgemein üblichen Hausrates (keine Haushaltsauflösungen) angemeldet werden. Einzelne Teile dürfen nicht länger als zwei Meter sein. Gegenstände, die in Säcken oder Kartons verpackt sind, werden bei der Sperrmüllabfuhr nicht mitgenommen.
Der Sperrmüll muss im öffentlichen Straßenraum in verkehrssicherer, nicht behindernder Weise abgestellt werden. Je nach lokalen Gegebenheiten muss Möbelholz, Restsperrmüll oder Metall getrennt werden. Oft wird der Müll dann von verschiedenen Fahrzeugen abgefahren.
Falsch abgestellte Gegenstände stellen eine Gefahr für Mitarbeiter und Passanten dar oder sorgen für Sachbeschädigungen. Wenn Teile auf die Straße fallen, rutschen oder rollen, kann es schnell gefährlich werden. Dabei haftet der Anmelder für den Sperrmüll.
Ist der Sperrmüll in Art und Menge nicht wie vereinbart, wird dieser im Zweifelsfall liegen gelassen und das Ordnungsamt meldet sich daraufhin beim Bürger.
Foto: siepmannH / pixelio.de