Für alte Holzheizungen springt die Ampel auf Rot
Feuerstätten mit Zulassung vor 1985 müssen stillgelegt, nachgerüstet oder ausgetauscht werden – bei Nichtvollzug droht Bußgeld Vom Gesetz her müssen bis Ende 2017 alle alten Feuerstätten mit einer Zulassung vor dem 1. Januar 1985 stillgelegt,…