
Startseite // Handwerker-Ratgeber Magazin // Hausbau // Unverhofft kommt oft. Bauherren tragen Verantwortung für die von der Baustelle ausgehenden Risiken
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Bauherren tragen während eines Bauvorhabens eine große Verantwortung für alle von der Baustelle ausgehenden Risiken – und haften im Schadensfall fast unbegrenzt. Dieses Risiko lässt sich gezielt eindämmen, der Bauherr kann auf diese Weise sich selbst, sein Eigentum und seine Helfer vor unvorhergesehenen und unkalkulierbaren Ereignissen schützen.
Die Bauhelfer-Unfallversicherung
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht auf der Baustelle für Personen, die im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses gegen Entgelt tätig werden. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber auch Personen unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung gestellt, die wie Beschäftigte ohne Entgelt tätig werden. Hierzu gehören auch mithelfende Familienangehörige, Verwandte, Bekannte, Freunde, Nachbarn und Kollegen. Bei diesem Personenkreis hängt die Frage des Versicherungsschutzes allerdings immer von verschiedenen Faktoren ab, Informationen dazu gibt es unter www.bgbau.de. Vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz ausgenommen sind der Bauherr selbst sowie sein Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner. Hier besteht jedoch die Möglichkeit, sich auf Antrag freiwillig bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft versichern zu lassen. Der Bauherr kann seine Bauhelfer, seine Familie und sich auch mit einer privaten Bauhelfer-Unfallversicherung schützen, diese zahlt unabhängig von den Leistungen der BG BAU die versicherte Leistung bei Invalidität.
Bauherrenhaftpflicht-, Bauleistungs- und Baugerüstversicherung
Für Schäden, die Dritte aufgrund einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf einer Baustelle erleiden, haften Bauherren gegebenenfalls unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. „Bauherren können aber auch bei der Übertragung von Durchführung und Koordination der Verkehrssicherung auf den Auftragnehmer in die Haftung kommen“, so Florian Haas, Vorstand der Schutzgemeinschaft. Habe der Bauherr Kenntnis von Sicherheitsmängeln oder berechtigten Anlass zum Zweifel, dass der Auftragnehmer der Verkehrssicherung nicht zur Genüge nachkomme und gehe diesem nicht nach, so müsse er sich dieses Fehlverhalten ebenfalls zurechnen lassen.
Beschädigungen am Bau oder die Zerstörung bereits erbrachter Bauleistungen können hohe Summen kosten und die gesamte Maßnahme gefährden. Bauherren sollten daher eine Bauherrenhaftpflicht- sowie Bauleistungsversicherung abschließen. Mietet der Bauherr ein Baugerüst, so trägt er das Risiko hinsichtlich Diebstahl oder Schäden am Gerüst. Diese Risiken können Mitglieder der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende durch eine Baugerüstversicherung oder -bürgschaft abdecken. djd
Foto: djd/Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende/shutterstock